Steuererklärung 2018 – wann benötige ich eine Spendenquittung?

Die Zeit der Steuererklärung steht wieder an. Hier das Wichtigste was ihr als Spenderinnen und Spender wissen müsst:

Für Spenden unter 200 € müssen keine Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) erstellt werden. Für diese Beträge reicht ein sogenannter vereinfachter Nachweis, zum Beispiel eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Kontoauszug aus.

Im Jahr 2016 wurde zudem die Belegvorlagepflicht in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt, so dass der Steuererklärung direkt keine Nachweise mehr beigelegt werden müssen. Ihr müsst eure Nachweise nur noch dann einreichen, wenn das Finanzamt euch dazu auffordert. Trotzdem solltet ihr den einfachen Nachweis oder die Zuwendungsbescheinigung gut aufbewahren – und zwar bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Dieser Text kann und soll keine Steuer- oder Rechtsberatung ersetzen, bitte wendet euch im Zweifelsfall an einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt.

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